Rechtsprechung
ArbG Iserlohn, 04.03.2016 - 3 Ca 2084/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,67541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Weiterbeschäftigungsantrags
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 04.03.2016 - 3 Ca 2084/15
- LAG Hamm, 21.11.2016 - 14 Ta 246/16
- BAG - 9 AZB 59/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13
Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe
Auszug aus ArbG Iserlohn, 04.03.2016 - 3 Ca 2084/15
Denn eine kostenbewusste und insbesondere den Ausschluss der erstinstanzlicher Kostenerstattung nach § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG berücksichtigende Partei würde den Weiterbeschäftigungsantrag lediglich als Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens stellen, um im Falle eines Unterliegens mit der Kündigungsschutzklage die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten nicht zu tragen (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 09.12.2013 - 14 Ta 347/13 - Juris).
- LAG Hamm, 21.11.2016 - 14 Ta 246/16
Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Umfang
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 4. März 2016 (3 Ca 2084/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.